Kindergeld, Wehrsold & Freibetrag

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Folgende Situation:
Vom 01.07.2009 bis zum 31.03.2010 war ich Grundwehrdienstleistender :arrow: Kein Anspruch auf Kindergeld
Ab dem 01.04.2010 bis zum 31.07.2010 war ich freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistender :arrow: Anspruch auf Kindergeld?
Am 01.08.2010 habe ich eine Ausbildung begonnen :arrow: Kindergeld

Weiterhin ist mir noch nicht ganz klar, wie sich dann der Freibetrag berechnet. Die Anspruchsmonate sind April - Dezember oder August bis Dezember. Der Freibetrag für 2010 liegt bei 8.004 Euro laut Webseite der Agentur für Arbeit. Wie hoch wäre dann der Freibetrag für mich und von welchem Zeitraum werden meine Einkünfte gezählt?

Weil ich recht nahe an den maximalen Freibetrag kommen könnte, welche Kosten kann ich abziehen? Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb?
 
Abziehbar sind: Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und privaten Krankenkasse, Kilometerpauschale, Anteile der Risterrente wenn du das schon machst, Bücher die du für die Ausbildung benötigst, Software für die Prüfungsvorbereitung, wenn du später Bücher brauchst schon während der Ausbildung anschaffen ;), wenn du zusätzliche Kurse auswärts besuchst, selbst wenn du die in deiner Freizeit machst und nicht vom AG gefordert werden.
Da gibt es sicher noch mehr, aber das ist ja schon mal ein Anfang denke ich.
Hast du auch BAB beantragt? Das wollen die meistens bei der Kindergeldkasse sehen und ein Versuch ist es immer wert.

Und hier im Forum hatten wir das Thema schon mal: https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=304470&highlight=Kindergeld
 
Zuletzt bearbeitet:
Ab dem 01.04.2010 bis zum 31.07.2010 war ich freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistender :arrow: Anspruch auf Kindergeld?
Nein. Für dich sogar zum Glück, senkt deine relevanten Einkünfte. :LOL:
Weiterhin ist mir noch nicht ganz klar, wie sich dann der Freibetrag berechnet. Die Anspruchsmonate sind April - Dezember oder August bis Dezember. Der Freibetrag für 2010 liegt bei 8.004 Euro laut Webseite der Agentur für Arbeit. Wie hoch wäre dann der Freibetrag für mich und von welchem Zeitraum werden meine Einkünfte gezählt?
Relativ simpel. 8.004 € / 12 * Monate des Anspruchs
Bei dir also 8.004 € / 12 * 5 = 3.335 €
Dein Wehrsold inklusive Zuschlägen aus den Vormonaten wird dementsprechend nicht berücksichtigt.