Studium Steuererklärung für Studenten

enka90

Member
ID: 495170
L
8 Mai 2018
8
0
Hallo,

ich bin im Erststudium/Erstausbildung und muss dieses Jahr noch die Steuererklärung machen. Ich arbeitete 7 Monate als Werkstudent (auch Praktikum - 4Monate) und hatte ein Minijob (5 Monate). Führe noch ein Kleingewerbe, wo ich im Jahr 2017 nur Verluste erzielen.

Lohnt es sich dabei die Studienkosten wie Fahrten zur Uni, Semestergebühren etc. einzurechnen?
Wenn ja, wo und wie rechnet man diese an?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Grüße
 
Kommt darauf an: "Steuererklärung", "kreative Buchführung" und "Steuerbescheid" sind ja sowas wie (wechselseitig) bucklige Verwandte. Ob eine bestimmte Ausgabe (uU nur bis zu dieser oder jener (Gesamt-) Hohe) anerkannt wird hängt zu einem nicht vernachlässigbarem Anteil davon ab daß der zuständige Sachbearbeiter Deine Beschreibung besagter (Einzel-) Ausgabe(n) auch als in den ihm zugestandenen Ermessensspielraum (*) fallend erkennt.

Es bleiben die Basics:
- Was Du angibst muß beurteilt werden.
- Was Du nicht angibst kann nicht berücksichtigt werden.
- Wenn es blöd läuft mu0t Du halt zwei Steuererklärungen abgeben: Als popeliger Privatmann ("Werkstudent mit Minijob") und als "(Klein-) Gewerbetreibender". (**)

(*) Und wenn der noch so klein ist.
(**) Eher theoretisch: "(Klein-) Gewrbetreibender beschäftigt (einen eigentlich ja studierenden) Minijobber" klingt zwar nach BLÖD-Schlagzeile, konnte uU aber die Ermessenspielraumanzeige aufleuchten lassen. (***)
(***) Mit "A beschäftigt A" dürfte sie allerdings ebenso schnell erlöschen...
 
Kommt darauf an: "Steuererklärung", "kreative Buchführung" und "Steuerbescheid" sind ja sowas wie (wechselseitig) bucklige Verwandte. Ob eine bestimmte Ausgabe (uU nur bis zu dieser oder jener (Gesamt-) Hohe) anerkannt wird hängt zu einem nicht vernachlässigbarem Anteil davon ab daß der zuständige Sachbearbeiter Deine Beschreibung besagter (Einzel-) Ausgabe(n) auch als in den ihm zugestandenen Ermessensspielraum (*) fallend erkennt.

Es bleiben die Basics:
- Was Du angibst muß beurteilt werden.
- Was Du nicht angibst kann nicht berücksichtigt werden.
- Wenn es blöd läuft mu0t Du halt zwei Steuererklärungen abgeben: Als popeliger Privatmann ("Werkstudent mit Minijob") und als "(Klein-) Gewerbetreibender". (**)

(*) Und wenn der noch so klein ist.
(**) Eher theoretisch: "(Klein-) Gewrbetreibender beschäftigt (einen eigentlich ja studierenden) Minijobber" klingt zwar nach BLÖD-Schlagzeile, konnte uU aber die Ermessenspielraumanzeige aufleuchten lassen. (***)
(***) Mit "A beschäftigt A" dürfte sie allerdings ebenso schnell erlöschen...

Ich weiß, dass ich eine Steuererklärung und ein Gewinn/Verlustvortrag machen muss. Das ist klar.
Die Frage ist, ob es sich lohnt die Kosten für die Erstausbildung mit einzutragen, wenn ich sowieso kaum Steuern bezahlt habe. Die werden doch sowieso nicht ins nächste Jahr übertragen, oder?
 
Beim Erststudium fällt das alles unter Sonderausgaben und leider nicht in die Werbungskosten.
Und ich würde es definitiv mit angeben. Es kann dir ja passieren, dass das Finanzamt gewisse Dinge nicht anerkennt oder kürzt und dann ist es praktisch, wenn man noch andere Kosten mit angegeben hat.

anddie
 
Beim Erststudium fällt das alles unter Sonderausgaben und leider nicht in die Werbungskosten.
Und ich würde es definitiv mit angeben. Es kann dir ja passieren, dass das Finanzamt gewisse Dinge nicht anerkennt oder kürzt und dann ist es praktisch, wenn man noch andere Kosten mit angegeben hat.

anddie

Und wenn ich gar keine Steuern in 2017 gezahlt habe? Ist es doch sinnlos oder?
 
Du hast doch geschrieben, dass du als Werkstudent gearbeitet hast. Hast du da kein Geld bekommen? Und bei deinem Minijob hast du definitiv Steuern gezahlt. Da kommt es nur eher drauf an, ob das pauschal versteuert wurde oder nicht.

Rein rechnerisch kannst du die Studienkosten vermutlich weglassen, aber du hast dann nächstes Jahr den Vorteil, dass du dich drauf berufen kannst, dass die Studienkosten ja auch im Vorjahr schon akzeptiert wurden.

anddie